Aktuelles
(Aktualisierungsstand: 17.09.2021 08.00 Uhr)
0.) Aktuelles innerhalb des Teams der SteuerBeratung Hilmar Speck aus Halle
Auf Grund der Wertigkeit der Corona-Informationen und zur besseren Übersichtlichkeit habe ich die aktuellen Infos zur Kanzlei ganz unten aufgeführt.
Mit freundlichem Gruß in stürmischer Zeit
Ihr Team der SteuerBeratung Hilmar Speck
1.) Kontaktdaten in der Stadt Halle zu Corona-Angelegenheiten
hier: www.halle.de
hier: FAQ der Stadt Halle
hier: alle Videos der Pressekonferenzen der Stadt Halle
hier: Allgemeinverfügung der Stadt Halle vom 27.03.2020
Hotline der Stadt Halle: 0345 / 115
Arbeitsagentur Halle/ Kurzarbeitergeld : 0345 / 52449 1190
Städtische Wirtschaftsförderung der Stadt Halle: 0345 /221 4777 oder 0345 / 221 4067
2.) Ausgangsbeschränkungen mit Auswirkung für Sachsen-Anhalt
hier: 6. Eindämmungsverordnung
hier: FAQ zur 6. Eindämmungsverordnung
3.) Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket incl. Umsatzsteuersenkung
- hier: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 03.06.2020
- hier: Hinweise von mir zur befristeten Umsatzsteuersenkung
4.) Überbrückungshilfe (06-08/2020) und
gemeinsamer Corona-Soforthilfe-Zuschuss (03-05/ 2020)von Bund und Land in Sachsen-Anhalt
- 4a.) Überbrückungshilfe für Umsatzausfall ab 06-08/2020 (Beantragung nur bis zum 31.08.2020 möglich)
Link hier: Angaben zur Berechnung, Abwicklung, Prüfung und Rückzahlung ist - soweit diesseits als Steuerberater rechtlich zulässig - auf eine gesonderte Überbrückungshilfe-Seite auf dieser Homepage aufgeführt
- 4b.) Corona-Soforthilfe (Beantragung ist zum 31.05.2020 abgelaufen)
Link hier: Angaben zur Berechnung, Abwicklung, Prüfung und Rückzahlung ist - soweit diesseits als Steuerberater rechtlich zulässig - auf eine gesonderte Corona-Soforthilfe-Seite auf dieser Homepage aufgeführt
5.) Kurzarbeitergeld
Folgende 3 Unterlagen müssen zur Kurzarbeitergeld-Erstanzeige (hier:Online-Erstanzeige) bei der Arbeitsagentur eingereicht werden:
1.) hier: Anzeigevordruck
2.) hier: Vereinbarung mit den Arbeitnehmer
3.) hier: namentliche Aufstellung der Arbeitnehmer
hier: Mandanteninformation zum Kurzarbeitergeld
(Bitte achten Sie, darauf, dass bevor man Kurzarbeitergeld beantragt, die Urlaubsanspruch -
zu mindestens des Vorjahres und das Arbeitszeitkonto aufgebraucht sein muss.)
Kontaktdaten zum Kurzarbeitergeld
hier: aktueller Flyer 1 der Arbeitsagentur zum KUG
hier: aktueller Flyer 2 der Arbeitsagentur zum KUG
hier: aktuelle Information der Arbeitsagentur zum KUG
hier: Muster für Stundenaufzeichnungen
hier: Homepage der Arbeitsagentur zum KUG
hier: BMAS-FAQ zum KUG
hier: Homepage BMAS-KUG-Infos
zentrale Hotlinenummer der Arbeitsagentur: 0800/4 5555 20
Zugang zum Kurzarbeitergeld wird durch Corona-Krise erleichtert, durch:
a.) teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
b.) Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
c.) Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
d.) vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
6.) Steuerliche und sonstige Erleichterungen mit Stundung/ Herabsetzung
und Vollstreckungsaufschub, SV-Stundung 1.500 Euro Boni
NEU: Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020
Sachsen-Anhalt:
Sofern ein/e Unternehmer/in unter Darlegung seiner/ihrer Verhältnisse nachweislich unmittelbar UND nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist, kann die Sondervorauszahlung für Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag (z. B. bis auf Null) bei ihrem Finanzamt herabgesetzt werden. Dies kann zur Erstattung der bereits entrichteten Sondervorauszahlungen führen.
hier: FAQ Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
hier: BMF Homepage Maßnahmenpaket/ Schutzschild
hier: BMF-Schreiben zu Stundung und Herabsetzung vom 19.03.2020
hier: Ministerium der Finanzen zu Billigkeitsmaßnahmen vom 19.03.2020
hier: Ländererlass zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen vom 19.03.2020
hier: BMF-Maßnahmepaket Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
hier: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt zur Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen vom 19.03.2020
hier: BMF-Schreiben zu steuerlichen Erleichterungen vom 09.04.2020
Sollten Sie vom Coronavirus nachweislich im nicht unerheblichem Ausmaß und unmittelbar betroffen sein, können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherungsbeiträge/Steuern vorläufig herabgesetzt/gestundet werden. Die Finanzämter sind gebeten worden, Anträge auf 3-monatige Stundung oder eine Herabsetzung von Steuerzahlungen (u.a. nicht möglich für Lohnsteuer), der nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen wohlwollend zu prüfen. Dennoch werden die Finanzämter – gemäß ausdrücklicher Weisung - auf eine Darlegung der jeweiligen Verhältnisse nicht gänzlich verzichten. Es handelt sich zudem ausdrücklich nicht um einen Erlass, sondern nur um ein reines Hinausschieben der Zahlung. Die Finanzämter sind zudem zwar angehalten worden, an die Nachprüfung der Voraussetzungen keine ganz strengen Anforderungen zu stellen. Gleichwohl möchte ich vorsorglich aus aktuellem Anlass vor zu Unrecht gestellten Anträge warnen.
Die Finanzämter haben nämlich festgestellt, dass in den letzten Wochen eine regelrechte Flut von Anträgen ohne substanzielle Begründung eingegangen ist. Herabsetzungs- oder Stundungsanträge ohne jegliche Darlegung der Betroffenheit werden laut den Finanzämtern jedoch nicht zeitnah entsprochen werden.
Die fehlende Darlegung wird also mindestens dazu führen, dass eine Aufforderung erfolgen wird, diese Darlegung nachzureichen. Herabsetzung-/Stundungsanträgen kann mithin nur dann (zeitnah) entsprochen werden, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Ein lediglich allgemeiner Hinweis auf die Corona-Krise reicht nicht aus. Es ist erforderlich, die konkrete Auswirkung für den jeweiligen Einzelfall zu schildern. Entsprechende Anträge sollten nur in den tatsächlich vorgesehen Fällen und unter Darlegung der unmittelbaren und nicht unerheblichen Betroffenheit gestellt werden.
Es gibt die Möglichkeit:
- zur Stundung von Steuerzahlungen (Muster des Antrages)
- zur Herabsetzung/ Stundung von Vorauszahlungen (Muster des Antrages) und
- im Bereich der Vollstreckung (Muster des Antrages) verbessert.
- Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden ( z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.
1.500 Euro Boni für Arbeitnehmer
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt.
Die Beihilfen, und Unterstützungen bzw. Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
hier: 1.500 Euro Pressemitteilung des BMF beitragsfrei.
hier: 1.500 Euro BMF-Schreiben vom 09.04.2020
Maßnahmenpakete zur Minderung der Folgen der Corona-Krise für Bürgerinnen und Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmenpakete zur Minderung der Folgen der Corona-Krise für Bürgerinnen und Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft zugestimmt, die insbesondere Lösungen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz sowie teilweise gravierende und negative Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht enthält.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/988/988-node.html
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.html
7.) Förderbanken für Sachsen-Anhalt
7a.) Investitionsbank Sachsen-Anhalt
NEU: IB-Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen (De-minimis)
Kleinen und Kleinstunternehmen, die durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, stellt die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt ein Darlehen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung.
Gewährt werden Darlehen zwischen 10.000 Euro und 150.000 Euro bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die ersten 2 Jahre werden dabei zins- und tilgungsfrei gewährt, die maximale Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre und
spätestens bis zum Ablauf der ersten 2 Jahre wird ein entgeltfreies Sondertilgungsrecht der vollständigen Restschuld (in einer Summe) eingeräumt.
Die Darlehensgewährung erfolgt ohne Besicherung.
Unterlagen finden sie unter: IB-Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen
hier: IB-Mittelstands- und Gründerfonds
7b.) Bürgschaftsbank (BB) und die Mittelständische Bürgschaftsbeteiligung (MBG)
Bürgschaftsbank-Hotline: 0391/737520
Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank: finanzierungsportal.ermoeglicher.de
hier: aktuelle Hilfen der BB und der MB vom 24.04.2020
7c.) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
hier: aktuelle Förderprogramme
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen in Kürze den neuen KfW-Schnellkredit beantragen.
Es handelt sich um ein zusätzliches Kreditprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“ für kleine bis mittlere Unternehmen:
KfW-Darlehen in Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und
100 Prozent Haftungsfreistellung für den Finanzierungspartner mit einer raschen Liquiditätshilfe unterstützt werden.
Der Kredit wird also zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- 10 Jahre Laufzeit
- Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Unterlagen finden sie unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
KfW-Corona Kredithilfe
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Dann können Sie ab dem 23.03.2020 bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind - Kfz-Unternehmerkredit (037/047)
Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90 % Risikoübernahme
Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:
25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist, können kleinere und mittlere Unternehmen (074) und große Unternehmen (073) ebenfalls einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro
8.) ständig aktualisierter FAQ der Bundessteuerberaterkammer: hier
9.) ständig aktualisierter FAQ des Deutschen Steuerberaterverbandes: hier
10.) ständig aktualisierte Homepage der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt: hier
11.) ständig aktualisierte Homepage der Datev e.G.: hier
12.) Hotlinerufnummern zum Corona-Virus
Wenn Sie Sorge haben , sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, dann wenden Sie sich bitte vor einem Arztbesuch unbedingt telefonisch an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Hotline vom Institut für medizinische Mikrobiologie und
Krankenhaushygiene (für Corona-Verdachtsfälle): 0391 / 6 71 77 99
Unabhängige Patientenberatung Deutschlands: 0800 / 011 77 22
Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung: 115 www.115.de
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Hotline des Landesamtes für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt:
Homepage: www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de
Anträge auf Erstattung bei Quarantänefällen finden sie: hier
Telefon: 0391 2564 222
Montag – Sonntag
08:00 bis 20.00 Uhr
Telefon: 0340 6501 222
Montag-Sonntag
10:00 bis 18:00 Uhr
Infotelefon des Ministeriums Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales zum Coronavirus:
Homepage: www.mw.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 567 4750
Montag – Freitag
08:30 bis 16:00 Uhr
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Homepage: www.bundesgesundheitsministerium.de
Telefon: 030 346 465 100
Montag – Donnerstag
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Hotline für allgemeine wirtschaftliche Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Montag – Freitag
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
13.) Robert-Koch-Institut www.rki.de
1. im Eingangsbereich bzw. in den Toiletten Spender mit Handdesinfektionsmitteln nutzen
2. Reinigungs- und Desinfektionsintervalle für stark frequentierte Flächen wie Türklinken erhöhen.
3. Abstand zueinander halten und Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen oder Handgeben.
4. Niesen in die Armbeuge.
5. Kein mehrmaliges Verwenden von Taschentüchern
14.) Steuerberater, deren Umschüler und Bedienstete werden für Notfallbetreuung eingestuft
Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt erreicht, dass die Steuerberater und deren Bedienstete zu den notwendigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 der 4. SARS-CoV-2-EindVO vom 16. April 2020 zählen. Die Notfallbetreuung kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn eine private Betreuung nicht möglich ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 4 der 4. SARS-CoV-2-EindVO)
Nach Auffassung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalts haben...."auch Umschüler*innen, die sich in einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten befinden einen Anspruch auf Kindernotbetreuung"
15.) Veränderte Erreichbarkeit der Kanzlei wegen des CORONA-Viruses ab sofort bis auf Weiteres
Liebe Mandanten,
seit geraumer Zeit bestimmt - egal ob wir das wollen oder nicht - der obige Virus unsere Arbeit und unser Leben.
Die Stadt Halle hat nun zwischenzeitlich sogar den Katastrophenfall ausgerufen. Unternehmen, Behörden und Institutionen schließen vorsorglich oder haben dies zu mindestens bereits zeitnah angekündigt. Sowohl die Bundes- und Landesregierung, als auch das zuständige Robert-Koch-Institut (www.rki.de) haben zur Verringerung der Verbreitung des Viruses die Empfehlung herausgegeben, den Kontakt untereinander massiv einzuschränken.
Wir als Team der Steuerberatung Hilmar Speck werden dieser Empfehlung nunmehr uneingeschränkt folgen. Dies auch deshalb, weil bereits ein mit der Kanzlei in Verbindung gebrachter Kontakt gesundheitlich Sie, die Mitarbeiter meines Teams bzw. unsere Familienmitglieder gefährden und zu einer Übertragung und letztlich zu einer Unternehmensschließung führen würde.
Da der Schutz aller Beteiligten und die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und zu verlangsamen für mich oberste Priorität hat, habe ich mit sofortiger Wirkung folgende Maßnahmen getroffen:
1.) Mein Team und ich stehen Ihnen in dieser Zeit tatkräftig und 100% zur Verfügung und werden Sie unbegrenzt unterstützen!
2.) Um jedoch meiner sozialen Verantwortung gerecht zu werden und einen Beitrag zu leisten, der Ausbreitung der Pandemie verzögert, wird die Kanzlei für den öffentlichen Publikumsverkehr vorerst geschlossen und persönliche Termine werden inner- und außerhalb der Kanzlei ausgesetzt.
3.) Für Beratungstermine stehe ich Ihnen ungeachtet dessen nach wie vor gern zur Verfügung. Gemeinsam können wir überlegen, auf welchem Wege die Beratung unter den neuen Gegebenheiten am Besten erfolgen kann - telefonisch, online oder per Videokonferenz.
4.) Meinem Team habe ich angeboten, DSGVO-gesicherte Home-Office-Arbeitsplätze zu nutzen.
5.) Das Team wird auch im Home-Office - wie gewohnt - telefonisch und per E-Mail erreichbar sein.
6.) Unterlagen für Ihr Mandat können Sie gern in unsere beiden Briefkästen einlegen oder uns per Post, per E-Mail (mail@speck.info) und über "Datev-Unternehmen-Online" bzw. "Datev Meine Steuern" zukommen lassen.
7.) Soweit es sich im Ausnahmefall auf Grund des Umfanges der Buchhaltung absolut nicht vermeiden lässt, Belege in der Kanzlei zu übergeben, bitten wir die Übergabe telefonisch vorab abzustimmen und auf das Notwendigste zu beschränken. Ich würde mich über die Beachtung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften (zum Beispiel kein Händeschütteln, größeren Abstand untereinander) sehr freuen.
Wir werden Ihnen dies mit einem Lächeln danken. Versprochen:)
Ich bin sicher, dass wenn jeder seinen ganz kleinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leistet und mit dieser unstrittig schwierigen Situation verantwortungsvoll auch im Interesse der Familie, Freunde usw. umgeht, diese Krise in der nächsten Zeit überwunden werden kann.
Ich wünschen Ihnen, Ihrer Familie, Ihrem Unternehmen und Mitarbeitern die nötige Kraft und Gelassenheit, diese Krise GEMEINSAM zu überstehen. Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß in stürmischer Zeit
Ihr Team der SteuerBeratung Hilmar Speck